Heller Hautkrebs – eine Berufskrankheit
Eine wichtige Form der Berufsdermatosen stellen der helle Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom) und dessen Vorstufe, die aktinische Keratose dar. Der berufliche helle Hautkrebs kann durch Lichtstrahlen und Röntgenstrahlen entstehen, meist durch das UV-Licht bei Outdoor-Arbeitern, selten durch künstliches UV-Licht bei Tätigkeiten wie Härten, Fotokopieren und Schweißen. Daher sind diese Hautkrebse im Gesicht, auf der Glatze, an den Ohren und auf den Handrücken lokalisiert.
Symptome und Diagnose
Zunächst entsteht die Vorstufe, die aktinische Keratose. Sie stellt einen rötlichen rauen Fleck mit Schuppen dar, der meist in Vielzahl entsteht und nach längerer Zeit zu einem Teil in einen hellen Hautkrebs übergeht. Der Krebs zeigt sich wie eine kleine nicht heilende Wunde, als kleiner Hornkegel oder als Hautknötchen. Im Anfangsstadium wächst der helle Hautkrebs langsam, zeigt aber keinerlei Neigung abzuheilen. Falls der Patient mehrere Jahre Out-door-Arbeiter war, besteht der begründete Verdacht, dass es sich um einen beruflich-induzierten Hautkrebs handelt, der meldepflichtig nach § 202 SGB VII (BK 5103) ist. Bereits der Verdacht ist meldepflichtig, um geeignete Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Die Maßnahmen umfassen Bekleidung, Kopfbedeckung, UV-Schutzbrille, Lichtschutzmittel. Diese sollten bei der beruflichen Tätigkeit regelmäßig angewandt und den Arbeitnehmern zur Verfügung stellt werden. Wir melden und behandeln alle Berufskrankheiten in der Dermatologie.